Das ausgewählte Studienprogramm sollte sehr sorgfältig geprüft werden! Ein Gespräch mit der Auslandbeauftragten bzw. dem Auslandbeauftragten des Fachbereichs ist obligatorisch - v.a. wenn im Ausland erbrachte Leistungen an der KH Mainz anerkennt werden sollen.
Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften: | Prof. Dr. Kira Nierobisch |
Fachbereich Praktische Theologie: | Prof. Dr. Christian Fröhling |
Fachbereich Gesundheit und Pflege: | Prof.in i.K. Dr. rer. medic. Sabine Corsten |
Spätestens einen Monat vor Studienbeginn im Ausland sollte eine Lernzielvereinbarung, ein sogenanntes Learning Agreement, abgeschlossen werden. Dieses muss vom Fachbereich, der aufnehmenden Hochschule und der/dem Studierenden unterschrieben werden - dieser Abstimmungsprozess braucht einige Zeit! Die Aktualisierung des Learning Agreements ist verpflichtend, sollte sich innerhalb der ersten vier Wochen des Aufenthaltes ein Kurs ändern.
Zeitnah nach Beendigung des Aufenthaltes muss ein Leistungsnachweis, ein sogenanntes Transcript of Records, zusammen mit einem formlosen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen im Dekanat eingereicht werden. Die Eintragung des Aufenthalts im Diploma Supplement ist vor allem dann sinnvoll, wenn keine oder nicht alle Leistungen anerkannt werden können (z.B. weil schon alle Modulprüfungen abgelegt wurden). In diesem Fall sollte eine von der aufnehmenden Einrichtung aufgefüllte Aufenthaltsbestätigung eingereicht werden.
Und last but not least: