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Praxisanleitung

 

 

Informationen zu den Anerkennungsmöglichkeiten nach dem Bachelorabschluss mit dem Wahlpflichtbereich Pädagogik

 

In den Pflegeberufen ist die Wahrnehmung der Aufgaben durch die Praxisanleitung gesetzlich geregelt (PflBG und PflAPrV).

Mit dem erfolgreichen Abschluss Ihres Bachelorstudiums Gesundheit und Pflege mit dem Wahlpflichtbereich Pädagogik (Berufsgruppe Pflege) an der Katholischen Hochschule Mainz erfüllen Sie grundsätzlich die Voraussetzung einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation gemäß §4 Abs. 3 PflAPrV in RHEINLAND-PFALZ und HESSEN, wenn Sie über das Studium hinausgehende Hospitation in der Praxisanleitung und Berufstätigkeit nachweisen können.

 

Die erforderlichen Nachweise für RHEINLAND-PFALZ und HESSEN sind zum Herunterladen eingestellt.

 

Nach Abschluss Ihres Studiums können Sie die Anerkennung in Rheinland-Pfalz und die Gleichwertigkeit Ihrer Studienleistungen in Hessen beantragen:

 

Rheinland-Pfalz: Anerkennung durch die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz:

In Rheinland-Pfalz berufstätige Pflegefachkräfte (Mitglieder der Landespflegekammer) erhalten auf Antrag die Anerkennung auf Gleichwertigkeit „Weiterbildung zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter in den Pflegeberufen“.

Die Antragstellung erfolgt über das Prüfungsamt des Fachbereichs Gesundheit und Pflege (KH-Mainz).

 

Hessen: Anerkennung durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege Sitz Darmstadt

In Hessen berufstätige Pflegefachkräfte erhalten auf Antrag die Gleichwertigkeit der Studienleistungen nach dem Pflegeberufsgesetz anerkannt. Mit der Anerkennung nach dem Pflegeberufegesetz können Sie die Aufgaben der Praxisanleitung auf der Grundlage des PflBG und der PflAPrV wahrnehmen. Eine Anerkennung nach WBO ist nicht möglich.

Die Antragsstellung erfolgt über das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege Sitz Darmstadt  (näheres siehe Hospitationsformular)

 

Die Umsetzung der Fachweiterbildung zur Praxisanleitung ist landesrechtlich geregelt und wird von den jeweilig zuständigen Behörden festgelegt und anerkannt. Unsere Angaben geben den aktuellen Stand wieder.

 

Über Anerkennungsverfahren in anderen Bundesländern können wir  keine Angaben machen. Bitte erfragen Sie die Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Studienleistungen bei den zuständigen  Landesbehörden.

 

Bei Fragen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf:

 

Studienberatung[at]kh-mz(dot)de  Tel. 06131/28944 – 231/232/233

 

 

Nachweise
Nachweis Praxisanleitung Rheinland-PfalzHerunterladen
Hospitationsnachweis und Informationen Anerkennung Praxisanleitung Hessen Herunterladen