Die fünf katholischen Hochschulen in Berlin, NRW (mit Standorten in Köln, Aachen, Paderborn, Münster), Mainz, Freiburg (mit weiterem Standort in Stuttgart) und München (mit weiterem Standort in Benediktbeuern) tragen mit ihrem eigenen Profil zur Erfolgsgeschichte bei, die die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in den 50 Jahren seit ihrer Gründung erfahren haben. 19 (Erz-)Diözesen sind in den Trägerstrukturen der Hochschulen und deren Finanzierung engagiert.
Mit rd. 12.300 Studierenden tragen die kirchlichen Hochschulen wesentlich bei zur Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in den Handlungsfeldern des Sozial- und Gesundheitswesens sowie der Pastoral bei. Dabei hat sich das Aufgabenspektrum der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften seit den Anfangsjahren erweitert. Indem sie praxisorientierte Studienangebote mit anwendungsorientierter Forschung verschränken, profiliert sich der Hochschultyp als Ort, an dem sozial- und gesundheitspolitische sowie pastorale Projekte entwickelt, Positionen reflektiert und Innovationen zur Gestaltung gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse gesetzt werden.
Anlässlich des 50jährigen Bestehens der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften stellten die Rektor*innen und Trägervertreter*innen der katholischen Hochschulen die Frage nach dem Beitrag, den katholische Hochschulen zur Bewältigung der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen geben können, in den Mittelpunkt der Beratungen. Dabei kamen u.a. die digitale Transformation, die steigenden Anforderungen an das Sozial- und Gesundheitswesen, der anhaltend steigende Fachkräftebedarf, die Veränderungen in der Pastoral und die Frage nach einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Schöpfungsverantwortung in den Blick.
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen in den Bereichen Lehre, Forschung und Weiterbildung benötigen die Hochschulen sowohl qualifiziertes Personal, neben exzellenten Lehrenden und Forschenden auch Experten in Verwaltung, IT u.a. als auch eine verlässliche Infrastruktur, um die bisherige Qualität zu halten und zu verbessern. Hier sind die Hochschulleitungen, die Träger, aber auch der Staat gleichermaßen gefordert, Konzepte zu entwickeln und die Finanzierung sicherzustellen. Dies wird mittelfristig nicht ohne spezifische Möglichkeiten der Personalentwicklung und der Hochschulstrukturen (Promotionsrecht) sowie zusätzlicher grundständiger, nicht nur projektbezogener Finanzmittel gehen.
(Pressemeldung der RKHD vom 29.09.2021)